| Wer an einem Gewässer angelt, hat eine ganze Reihe von Vorschriften und Gesetze zu beachten; angefangen beim Tierschutzgesetz, über die Binnenfischereiordnung für das Land Niedersachsen bis hin zu der Gewässerordnung der Pachtgemeinschaft Aller II . Die Einhaltung all dieser Bestimmungen kontrollieren die 14 ehrenamtlichen Fischereiaufseher des Fischereivereins Früh Auf Wienhausen.
„Guten Tag, Fischereiaufsicht. Zeigen Sie mir bitte ihren Fischereischein bzw. Personalausweis – und Fischereierlaubnisschein....“ . Mit Worten wie diesen beginnen täglich Fischereikontrollen an den Gewässern. Die ehrenamtlich engagierten Angler überprüfen bei ihren Kontrollgängen Mitglieder des eigenen Vereins, Tageskarteninhaber und Mitglieder anderer Vereine der Pachtgemeinschaft.
Die Kontrollbezirke der Fischereiaufseher sind individuell geregelt und werden daher aus taktischen Gründen zu unterschiedlichsten Zeiten auch nachts kontrolliert.
Auch die Sonderkontrollmaßnahmen, die seit 2009 durchgeführt werden, sind ein voller Erfolg und brachten wesentliche und neue Erkenntnisse bei der Ausübung der Fischereiaufsicht.
Aus Anglerkreisen hören wir immer wieder, dass die Kontrollen zuweilen als unangenehm oder gar überflüssig empfunden werden. Aussagen wie : „Wir brauchen keine Fischereiaufsicht, wir kontrollieren uns selber“, sind auch heute noch weit verbreitet.
Die Fischereiaufsicht ist aber ein wichtiges Element der Fischerei, das sehr vielseitig und interessant sein kann. Die Kontrollen schrecken Unberechtigte ab und sie fördern die Einhaltung der Fischereibestimmungen. Aber auch persönliche Gespräche am Wasser dienen dazu, Informationen, die über den Bereich der Fischereiaufsicht hinausgehen, zu verbreiten. Im Idealfall können sich hier Angler, Verein und die Fischereiaufsicht ergänzen.
Unsere Aufseher investieren unendlich viel Engagement und zahlreiche Stunden ihrer Freizeit am Wasser - dieses sollte auch berücksichtigt und respektiert werden.
Leider müssen wir immer wieder beobachten, dass neben der Angelei, Lagerfeuer entzündet, Weidenzäune beschädigt oder der anfallende Müll am Angelplatz zurück gelassen wird.
Hier stellt sich die Frage - Muss das alles sein? Ist es nicht möglich, sich vorbildlich und sauber in der Natur zu verhalten und trotzdem seiner Angelleidenschaft nachzugehen?!
Wir weisen darauf hin das, dass Entzünden von Lagerfeuer ausdrücklich verboten ist - grade in der Sommerzeit! Haltet Euch bitte der Natur zuliebe daran - und es erspart allen viel Ärger.
Ich denke, dass die Fischereiaufsicht auch in Zukunft ihre Bedeutung bewahren kann, wenn sie bei jedem Einzelnen die notwendige Anerkennung findet bzw. behält.
Wir jedenfalls werden auch in Zukunft unsere Kontrollen und Sonderkontrollmaßnahmen in den nächsten Jahren noch weiter ausbauen.
Abschließend möchte ich mich noch bei allen Fischereiaufsehern für ihre geleistete Zeit und Arbeit ganz herzlich bedanken!
Horst Ahlvers, Obmann der Fischerei-Aufsicht
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